Oft gestellte Fragen
Und die Antworten darauf.
Wichtig zu wissen
Gibt es die Möglichkeit eines Hausnotrufs bei der Bauhilfe?
Die Bauhilfe arbeitet mit Partnerunternehmen zusammen, über diese ein Hausnotrufsystem bezogen werden kann. Dies ist grundsätzlich in jeder Wohnung möglich. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bietet die Bauhilfe betreutes Wohnen an?
Die Bauhilfe bietet kein betreutes Wohnen an. Jedoch arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen, bei denen Sie gewisse Angebote erwerben können. Gerne stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen und den Dienstleistern her.
Kann ich auch bei einem anderen TV-Anbieter als bei der Firma Tegro einen Vertrag abschließen?
In den Bauhilfe Wohnhäusern kann nur über die Firma Tegro ein TV-Signal empfangen werden. Deshalb sollten Sie keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter unterzeichnen!
Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung. Was muss ich nun tun?
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter zu melden. Dies ist für beide Seiten von Vorteil, da sich dadurch das Risiko von Folgeschäden verringert und wir schneller handeln können. Gerne können Sie dies auch über unser Formular erledigen.
Bis wann muss ich meine monatliche Miete bezahlt haben?
Die Miete ist immer bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats fällig.
Ich möchte meine Miete zukünftig von meinem Konto abbuchen lassen. Was muss ich tun?
Eine monatliche Abbuchung der Miete hat für Sie und für uns Vorteile. Es erfordert weniger Aufwand und es entstehen weniger Probleme für beide Seiten. Gerne können Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen, mit welchem wir dazu berechtigt sind, die Miete monatlich von Ihrem Konto abzubuchen. Selbstverständlich können Sie dies auch jederzeit widerrufen. Ein passendes Formular finden Sie hier.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Regelung:
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Damit der laufende Monat noch berücksichtigt wird, muss uns die schriftliche Kündigung im Original spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats vorliegen. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie außerdem: Die Kündigung muss von allen Personen unterschrieben werden, die den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Garage bzw. meinen Stellplatz?
Die Kündigungsfrist für eine Garage oder einen Stellplatz beträgt einen Monat, ist bis zum letzten Werktag eines Kalendermonats einzureichen und ist zum Ablauf des nächsten Monats zulässig.
Was passiert, nachdem ich meine Wohnung gekündigt habe?
Nach dem Eingang Ihrer Kündigung setzt sich ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zur Vorabnahme zu vereinbaren. Dabei werden mögliche Renovierungs- oder Reparaturarbeiten gemeinsam besprochen.
Bis zur Schlüsselübergabe haben Sie Zeit, die vereinbarten Arbeiten auszuführen. Anschließend erfolgt die endgültige Wohnungsabnahme. Ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Zustand, werden die Schlüssel zurückgegeben und das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Bitte übergeben Sie die Wohnung sauber und ordentlich. Dazu gehören insbesondere:
vollständige Entfernung persönlicher Gegenstände
besenreine Böden
grob gereinigte Oberflächen
sauber übergebene Küche, Bad und Sanitärbereiche
vollständige Rückgabe aller Schlüssel
Eine gut vorbereitete Wohnungsübergabe sorgt für einen reibungslosen Ablauf für beide Seiten.
Bis wann erhalte ich meine Kaution bei einem Auszug zurück?
Nach der Wohnungsrückgabe und der abschließenden Abnahme prüfen wir den Zustand der Wohnung sowie mögliche offene Forderungen. Sind alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt und liegen keine Schäden vor, wird die Mietkaution gemäß den gesetzlichen Vorgaben zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Kaution bis zu sechs Monate einbehalten werden kann, um mögliche Ansprüche – beispielsweise aus Nebenkostenabrechnungen oder Reparaturen – zu prüfen. Sollte ein Teil der Kaution benötigt werden, informieren wir Sie selbstverständlich darüber.
Die Rückzahlung erfolgt anschließend auf das von Ihnen angegebene Konto.
In dem Haus, in dem ich wohne, gibt es Konflikte. Was kann ich tun?
Wo viele Menschen zusammenleben, treffen unterschiedliche Gewohnheiten, Bedürfnisse und Vorstellungen aufeinander. Dabei kann es gelegentlich zu Konflikten kommen – zum Beispiel durch Lärm, unterschiedliche Lebensweisen oder Missverständnisse im Alltag.
Wichtig ist, offen und respektvoll miteinander umzugehen und möglichst gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Sozialmanagement der Bauhilfe gerne zur Seite. Wir helfen dabei, Konflikte zu klären und ein gutes Miteinander im Haus zu fördern.
Tipps & Tricks
Nützliche Hinweise rund um Ihre Wohnung – von Heizen und Lüften bis zur richtigen Mülltrennung.
Schaden melden
Schäden in Ihrer Wohnung oder im Gebäude schnell und unkompliziert online melden.
Häufigste Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Mietverhältnis bei der Bauhilfe Pirmasens.
Formulare / Downloads
Alle wichtigen Dokumente und Formulare zum Herunterladen auf einen Blick.